AGB

§ 1 Anwendungsbereich

Die von Sonix zur Verfügung gestellte Plattform ist nur für Unternehmer (Kaufleute i. S. der §§ 1 und 2 HGB) nutzbar. Die Nutzung beinhaltet den Nachweis und die Vermittlung von Verträgen über den Kauf von Produkten und Dienstleistungen des jeweiligen Angebots der seitens Sonix zur Verfügung gestellten Plattform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des laufenden und aller zukünftigen Geschäfte und Verträge und werden durch das entsprechende Anklicken/ Bestätigen beim Registrierungsprozess zur Kenntnis genommen und seitens des Nutzers akzeptiert.

Soweit Individualvereinbarungen gelten, bedürfen diese der Schriftform oder ausdrücklichen Annahme seitens Sonix.

§ 2 Allgemeine Leistungsbeschreibung

Sonix stellt seine Plattform für die Kontaktaufnahme, die Vertragsverhandlungen und den Abschluss über die auf der Plattform angebotenen Komponenten zur Verfügung. Sonix ist nur Makler, Kaufverträge kommen ausschließlich nur zwischen Anbietern und Kaufwilligen, die die Plattform nützen, zustande. Sonix hat keinen Einfluss auf Umfang, Qualität, Seriosität der die Vermittlung suchenden Unternehmen und deren Produkte. Insbesondere haftet Sonix nicht für Mängel der Kaufgegenstände und des Vertrages. Sofern Sonix auf der Plattform als Eigenhändler auftritt, gelten die AGB sinngemäß für und gegen Sonix.

Sonix bietet seine Dienstleistung ausschließlich registrierten Kunden an, haftet nicht für den Erfolg der Vertragsverhandlungen, sondern nur für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Angebote auf der Plattform.

Sonix wird die Angebote zwischen Kaufinteressenten und Verkaufenden makeln, d. h. unverzüglich weiterleiten.

§ 3 Nutzungsbedingungen

Sonix stellt seine Plattform nur registrierten Nutzern zur Verfügung. Nutzer haben dazu die entsprechenden Felder der Anmeldung ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen. Sonix behält sich vor, ohne Angabe von Gründen und Haftung Nutzer nach seinem Ermessen auszuschließen. Dieser Ausschluss kann sowohl bei Anmeldung als auch jederzeit während laufender Aktivitäten erfolgen. Sollte es seitens Sonix zur Sperrung bzw. Kündigung der Nutzer kommen, so entsteht daraus kein Anspruch auf Schadensersatz für den Nutzer.

Die Nutzer der Plattform erklären, die gewonnenen Daten, Informationen und Abschlüsse im eigenen Namen zu tätigen und nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen bei seinen persönlichen- sowie Angebotsdaten unverzüglich an Sonix weiterzureichen bzw. selbst einzupflegen. PIN-Codes, Passwörter und ähnliches dienen den Nutzern nur zum eigenen Gebrauch und dürfen nicht weitergegeben werden.

§ 4 Vertragsabschluss zwischen den Nutzern

Alsbald nach Registrierung und vollständiger erforderlicher Erstellung des Kundenprofils sowie der Freischaltung seitens Sonix, erhalten die Nutzer sämtliche Unterlagen für die Benutzung. Zugleich hat der Nutzer Einsicht in die aktuelle Kostentabelle für die Tätigkeiten seitens Sonix. Diese Kostentabelle kann einseitig seitens Sonix den aktuellen Gegebenheiten angepasst und modifiziert werden und wird automatisch Bestandteil des Vertrages. Der Nutzer hat vor und bei Einstellung eines Angebotes die Möglichkeit, die aktuelle Kostentabelle einzusehen.
Die Vertragslaufzeit nach Registrierung ist unbefristet und kann jederzeit schriftlich oder online gekündigt werden.

Sofern nach der Kündigung noch Provisionsansprüche seitens Sonix entstehen, bleiben diese wirksam.

Sofern nach Kündigung Folgegeschäfte getätigt werden, bleiben die Provisionsansprüche seitens Sonix gleichfalls bestehen.

§ 5 Vermittlungsprovisionen und Kostentabellen

Sonix erhebt gemäß der unter § 4 bereits dargestellten Kostentabelle für ihre Tätigkeiten eine Vermittlungsprovision. Diese können Sie hier einsehen. Sollte eine Abweichung zu der Kostentabelle vereinbart werden, so ist dazu die Schriftform und die Akzeptanz seitens Sonix erforderlich.

Die Provision wird mit Erfüllung des Kaufvertrages zwischen den Nutzern fällig. Der Vertrag gilt als erfüllt und löst demgemäß die Provisionspflicht des Verkäufers aus, wenn dieser nicht binnen einer Woche nach ursprünglich geplantem Erfüllungstermin der Sonix Solar GmbH schriftlich mitteilt, dass und warum der Vertrag nicht zustandegekommen ist. Für diesen Fall ist der Verkäufer beweispflichtig, auch im Wege der Beweislastumkehr in einem eventuellen Rechtsstreit.

Wird ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen und wird dieser, gleich aus welchem Grund, später zurück abgewickelt, unwirksam oder nicht erfüllt, so hat dies keinen Anspruch auf die Provisionsforderung seitens Sonix.

Für Folgegeschäfte gilt ein Provisionsanspruch seitens Sonix als vereinbart, sofern diese innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages geschlossen werden. Zur Berechnung des Datums gilt das Datum der Auftragsbestätigung oder des eigentlichen Kaufvertrages. Die Provisionshöhe ist auf der Onlineplattform jederzeit einsehbar.

§ 6 Pflichten der Nutzer

Verkaufswillige stellen ihre Angebote freibleibend auf der Plattform ein. Dabei sind alle Angaben, die für den späteren Abschluss des Kaufvertrags erforderlich sind, wahrheitsgemäß und ausführlich darzustellen. Der Verkaufswillige ist alleinverantwortlich für den Inhalt, den rechtlichen und sachlichen Hintergrund, und alle Informationen, die mit dem Angebot im Kontext stehen. Er verpflichtet sich ferner, durch seine Angebote weder Patent, Marken oder sonst welche Rechte dritter Personen und Firmen zu verletzen.

Der Verkaufswillige bestätigt durch Anerkenntnis dieser AGB, dass er über alle im Zusammenhang mit den anzubietenden Gegenständen stehenden Rechte, Lizenzen, etc. verfügt.

Besteht das Angebot nicht mehr, gleich aus welchen Gründen, so ist es seitens des Verkaufswilligen zeitnah zu löschen bzw. zu aktualisieren.

Der Kaufinteressent / Suchende errichtet seine Anfrage durch Einstellung seines Gesuchs oder durch das Versenden einer Anfrage hinsichtlich eines bestehendes Angebots.. Dabei hat er alle erforderlichen Spezifikationen mit einzustellen. Für den Fall der Annahme-Intention eines Angebots wird Sonix ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Der Kaufvertrag kommt sodann zwischen den beiden Nutzern der Plattform zustande, ohne dass Sonix in irgendeiner Form involviert oder haftbar ist.

Details, personenbezogene Daten oder sonstiges Wissen, das die Nutzer aus

ihren Vertragsverhandlungen erlernen, dürfen sie an Dritte nicht weitergeben bzw. anderweitig als der Intention des Plattformsystems entsprechend benützen.

§ 7 Datenbankeinträge

Sonix Solar ist berechtigt, ohne weitere Angaben und ohne haftungsrechtliche Konsequenzen bei dem Vorliegen von wichtigen Gründen, bestehende Angebote aus der Datenbank zu entfernen, neue Angebote abzulehnen oder Geschäftsbeziehungen zu unterbinden. Eliminierungsgründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Sonix Kenntnis von dem rechtswidrigen Verhalten von den Nutzungswilligen, gleich gegen wen, bestehende oder drohende Rechtsstreite, Zahlungsunfähigkeit etc., Kenntnis erlangt.

Eine Sperrung ist auch dann möglich, wenn Ansprüche gegen Sonix gestellt werden, die im Kontext mit dem Nutzungswilligen stehen.

§ 8 Auskunftsersuchen

Sonix wird für den Fall, dass sie aufgrund eines Angebots eines Nutzers von Dritten auf Auskunft in Anspruch genommen wird, ermächtigt und berechtigt, die über den Nutzer gespeicherten Daten an diesen Anspruchsteller weiterzugeben, um so Auskunftsklagen etc. zu vermeiden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Sonix haftet nicht für den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen und sonstiger zugänglicher Daten, die auf ihrer Website den Nutzern zugänglich gemacht werden.

Sonix haftet nicht für Schäden, die aus dem Abschluss eines Vertrages zwischen den Nutzern entstehen, insbesondere für Nichtlieferungen, verspätete oder schadhafte Lieferungen der Kaufsache.

Fehler, die aufgrund von Datenfehlübertragungen, -verlusten oder ähnlichen datenbezogenen Fehlern entstehen, führen nicht zu einer Haftung von Sonix. Ausgenommen sind Schäden, die durch Mitarbeiter der Sonix oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Geltendmachung mittelbarer Schäden ist generell ausgeschlossen.

Schäden, die aus der geschäftstypischen Sonix Solar GmbH Hard- und Software entstehen, sind gleichfalls ausgeschlossen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die hier abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Frankfurt für alle Streitigkeiten, die mit Sonix im Kontext stehen.

§ 11 Salvatorische Klausel, AGB-Änderung

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so werden hierdurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages und die AGB insgesamt nicht berührt, vielmehr bemühen sich die Parteien, unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, wobei der Sinn der ursprünglichen Klausel maßgeblicher Inhalt der neuen Klausel sein soll.

Sonix hat das Recht, die AGB jederzeit zu ändern. Zur Wirksamkeit bedarf es der Mitteilung an die Nutzer. Diese haben die Möglichkeit, der Verwendung der neuen AGB binnen einer Frist von 14 Tagen zu widersprechen.